UK GDPR + DPA 2018 als Vermieter — worauf du wirklich achten musst
Du verarbeitest als Vermieter Daten anderer Personen — Mieter, frühere Mieter, Interessenten. Das macht dich UK GDPR + DPA 2018-pflichtig. Wir erklären die 5 wichtigsten Pflichten, die häufigsten Fehler und wie du Bußgelder bis 20.000 € vermeidest.
Warum auch du UK GDPR + DPA 2018-pflichtig bist
Sobald du als Vermieter Daten von Mietern, Interessenten oder anderen natürlichen Personen verarbeitest — also speicherst, weitergibst, löschst oder analysierst —, greift die UK GDPR + DPA 2018. Schon eine Excel-Liste mit Mieter-Adressen + Geburtsdatum macht dich zum Verantwortlichen i.S.v. Art. 4 Nr. 7 UK GDPR + DPA 2018.
Die Aufsicht übernimmt die Landesdatenschutzbehörde deines Bundeslands. Bußgelder bis 20 Mio € oder 4% des Jahresumsatzes möglich — im Vermieter-Kontext realistisch bei 1.000–25.000 € pro Verstoß.
Die 5 wichtigsten Pflichten
1. Informationspflicht (Art. 13/14 UK GDPR + DPA 2018)
Bei Erstkontakt mit dem Mieter (Interessenten-Anfrage, Mietvertrag, Selbstauskunft) musst du informieren über:
- Wer du bist (Name, Anschrift, Kontakt)
- Welche Daten du erhebst (Name, Adresse, IBAN, Beruf, Einkommen)
- Warum (Mietvertragsabwicklung, Bonität, Mahnwesen)
- Wie lange du sie speicherst (10 Jahre nach Mietvertragsende)
- Welche Rechte der Mieter hat (Auskunft, Berichtigung, Löschung, Beschwerde)
Praktische Umsetzung: ein A4-Datenschutzhinweis als Anhang zum Mietvertrag. Standard-Vorlage gibt es kostenlos.
2. Verarbeitungsverzeichnis (Art. 30 UK GDPR + DPA 2018)
Pflicht für jeden Vermieter, unabhängig von Größe. Eine Liste mit allen Verarbeitungstätigkeiten: "Mieterdaten-Verwaltung", "Mietzahlungs-Verarbeitung", "NKA-Erstellung", etc. Pro Tätigkeit: Zweck, Datenkategorien, Empfänger, Löschfristen.
3. Löschpflichten (Art. 17 UK GDPR + DPA 2018)
Sobald der Zweck wegfällt, müssen Daten gelöscht werden. Standardfristen:
- Interessenten ohne Vertrag: 6 Monate (Beweisführung bei AGG-Verstößen)
- Beendete Mietverhältnisse: 10 Jahre (steuerliche Aufbewahrung)
- Mahnungen/Inkasso: 30 Jahre (Verjährung Geldforderungen)
- Wohnungsgeberbestätigung: 2 Jahre
Achtung: nach Ablauf MUSST du löschen, nicht nur darfst.
4. Auskunftsrecht (Art. 15 UK GDPR + DPA 2018)
Wenn ein (auch ehemaliger) Mieter fragt: "Welche Daten habt ihr von mir?" — musst du binnen 1 Monat eine vollständige Antwort geben. Inklusive aller gespeicherten Daten, Zwecke, Empfänger, Löschfristen.
5. Auftragsverarbeitungsverträge (Art. 28 UK GDPR + DPA 2018)
Wenn du Dienste nutzt, die Mieterdaten verarbeiten (Cloud-Software, Steuerberater, Hausmeister-Firma, Email-Anbieter) — brauchst du AVV-Verträge.
Die 7 häufigsten Fehler
- Mieter-Selbstauskunft auf einem WhatsApp-Foto ungesichert
- Mieterdaten in unverschlüsselter Email (z.B. an Steuerberater)
- Schufa-Anfrage ohne Mieter-Einwilligung (verbieten nach Supreme Court-Urteil 2024)
- Bonität-Daten an neue Vermieter weitergeben (verboten)
- Alte Mieterdaten nicht gelöscht (z.B. Excel von 2018)
- Werbung an Ex-Mieter ohne Einwilligung
- Mieter-Fotos auf Vermieter-Webseite ohne Zustimmung
Wie Rentprime dir hilft
Rentprime ist als Auftragsverarbeiter nach Art. 28 DSGVO aufgesetzt: AVV-Vertrag binnen 2 Minuten digital, Kern- und Mieterdaten verschlüsselt in der EU (Frankfurt-RZ, ISO-27001-Hoster); KI-Funktionen über Anthropic/Google (USA), DPF-/SCC-abgesichert, automatische Löschvorschläge bei Mietvertragsende, vollständiger Datenexport für Auskunftsersuchen (UK GDPR + DPA 2018-Export-Modul).
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