Hausgeld vs. Nebenkosten — was darf ich umlegen?
Du zahlst als ETW-Vermieter Hausgeld an die WEG — und willst die Nebenkosten von deinem Mieter zurückbekommen. Aber: nicht jeder Cent des Hausgelds ist umlagefähig. Wir erklären die Trennung, mit Beispiel-Rechnung.
Das Hausgeld: was es ist
Als Wohnungseigentümer (WEG-Mitglied) zahlst du Hausgeld an deine Hausverwaltung. Es enthält:
- Laufende Betriebskosten (Heizung, Wasser, Müll, Hausmeister, Versicherung)
- Instandhaltungsrücklage (für künftige Reparaturen)
- Verwaltungskosten der WEG (Hausverwalter-Gebühren)
- Sonderumlagen (bei Bedarf, z.B. Heizungs-Neuanschaffung)
Die wichtige Trennung — was umlegen kannst du?
Nur die laufenden Betriebskosten (im Sinne der Service Charges (Landlord and Tenant Act 1985 §18-30)) sind auf den Mieter umlegbar. NICHT umlegen darfst du:
- Instandhaltungsrücklage — gehört dem Vermieter (Wertanteil deiner Wohnung)
- Verwaltungs-Anteil des Hausgelds (Hausverwalter-Gebühren)
- Sonderumlagen für Wertsteigerung/Modernisierung (Anbau, neue Heizungsanlage)
- Sondereigentum-Reparaturen (Bad-Erneuerung, Boden-Renovierung deiner Wohnung)
Beispiel: 80 m² ETW in München
Du zahlst monatlich 320 € Hausgeld an die Hausverwaltung. Aufteilung laut Jahresabrechnung:
- Heizung + Warmwasser: 95 € → umlegbar ✓
- Wasser kalt + Abwasser: 35 € → umlegbar ✓
- Müllabfuhr: 18 € → umlegbar ✓
- Hausmeister + Reinigung: 32 € → umlegbar (anteilig — Verwaltungsanteil abziehen!) ⚠️
- Versicherung Gebäude: 14 € → umlegbar ✓
- Aufzug-Wartung + Strom: 12 € → umlegbar ✓ (auch wenn EG)
- Verwaltungskosten WEG-Manager: 24 € → NICHT umlegbar ✗
- Instandhaltungsrücklage: 90 € → NICHT umlegbar ✗
Umlegbar auf den Mieter: ca. 206 € · NICHT umlegbar (Vermieter trägt): ca. 114 €
Praktische Umsetzung
Schritt-für-Schritt-Vorgehen:
- 1. Hausgeld-Jahresabrechnung der WEG-Verwaltung anfordern (kommt meist Jan/Feb für Vorjahr)
- 2. Jede Position prüfen: laufende Betriebskosten oder nicht?
- 3. Bei Mischpositionen (z.B. Hausmeister): Anteil-Schätzung 70/30
- 4. In die eigene NK-Abrechnung übernehmen — pro Wohnung
- 5. Falls Hausverwaltung "Sammelposten" nutzt: detaillierten Beleg anfordern
Häufige Fehler
- Komplettes Hausgeld 1:1 weitergeben (auch Rücklage + Verwaltung) — unwirksam, Mieter kann zurückfordern
- Nicht-laufende Sonderumlagen umlegen (z.B. Aufzug-Sanierung) — unzulässig
- Eigene Modernisierungs-Auslagen als "Hausgeld" deklarieren — Steuerhinterziehung-Risiko
- Pauschal-Aufteilung ohne Jahresabrechnung der WEG — formal unwirksam
Wie Rentprime dir hilft
Rentprime erkennt bei der Beleg-Upload, dass es sich um ein "Hausgeld" handelt und fragt aktiv: "Welche Bestandteile sind laufende Service Charges (Landlord and Tenant Act 1985 §18-30)-Positionen?" Die KI schlägt anhand der Position-Bezeichnung (Heizung, Wasser, Müll vs. Rücklage, Verwaltung) die korrekte Klassifizierung vor. Du kannst die Vorschläge per Klick übernehmen — das System macht die korrekte Trennung in der NK-Abrechnung automatisch.
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