Mietvertrag kündigen als Vermieter — rechtssicher
Du willst einem Mieter kündigen — als Eigenbedarf, wegen Mietrückstand oder Vertragsverletzung. Wir zeigen die zulässigen Gründe, Kündigungsfristen, Form-Pflichten und wie du Räumungsklage-Risiken vermeidest.
Wann darf der Vermieter kündigen?
Anders als der Mieter braucht der Vermieter immer einen berechtigten Grund (Common law):
- Eigenbedarf (§573 Abs. 2 Nr. 2 BGB) — meistgenutzter Grund
- Erhebliche Vertragsverletzung des Mieters
- Wirtschaftliche Verwertung (§573 Abs. 2 Nr. 3 BGB) — selten möglich
- Mietzahlungsverzug (§543 + Common law) — fristlos möglich
Eigenbedarfskündigung — die meistgenutzte Form
Voraussetzungen:
- Konkrete Person, die einziehen will (du selbst, Ehegatte, Kind, Eltern, Geschwister, Großeltern, Schwiegereltern)
- Konkreter Wohnungsbedarf — Begründung (z.B. "Mein 19-jähriger Sohn beginnt im Oktober Studium in Hamburg")
- Verhältnismäßigkeit — keine deutlich kleinere/schlechtere Wohnung verfügbar
- Kein "vorgeschobener" Eigenbedarf — wirkliche Nutzungsabsicht muss bestehen
Kündigungsfristen:
- Bis 5 Jahre Mietdauer: 3 Monate
- 5-8 Jahre: 6 Monate
- Über 8 Jahre: 9 Monate
Bei vorgeschobener Eigenbedarfskündigung: Mieter kann nach Common law Schadensersatz fordern (Umzugskosten + ggf. Differenzmiete für 24 Monate).
Fristlose Kündigung wegen Mietrückstand
Möglich bei §543 Abs. 2 Nr. 3 BGB:
- Mieter ist mit 2 vollen Monatsmieten in Verzug, ODER
- In einem Zeitraum von länger als 2 Monaten mit einem Betrag in Verzug, der 2 Monatsmieten erreicht
Heilung möglich: Wenn Mieter binnen 2 Monaten nach Räumungsklage die komplette Rückstandssumme bezahlt, ist die Kündigung unwirksam (§569 Abs. 3 Nr. 2 BGB). Heilung nur alle 5 Jahre möglich.
Form-Anforderungen
- Schriftform zwingend (Common law) — Email reicht NICHT, auch nicht WhatsApp
- Unterschrift handschriftlich auf Originalbrief
- Zustellung per Einschreiben mit Rückschein (für Beweisführung)
- Begründung detailliert + nachvollziehbar
- Hinweis auf Widerspruchsrecht des Mieters nach Common law
Sozialklausel (Common law) — der häufige Widerspruch
Mieter kann der Kündigung widersprechen, wenn die Beendigung des Mietverhältnisses für ihn, seine Familie oder einen anderen Angehörigen eine Härte bedeuten würde:
- Hohes Alter + lange Wohndauer
- Schwere Krankheit, Schwangerschaft
- Behinderung, Pflegebedürftigkeit
- Schulwechsel-Probleme für Kinder
- Angemessener Ersatzwohnraum nicht verfügbar
Mieter muss binnen 2 Monaten vor Räumungstermin widersprechen. Gericht entscheidet dann nach Abwägung.
Wie Rentprime dir hilft
Rentprime hat einen Kündigungs-Assistenten: Du wählst den Kündigungsgrund (Eigenbedarf, fristlos, Verwertung), das System berechnet die korrekte Kündigungsfrist (basierend auf Mietdauer), generiert das BGB-konforme Kündigungsschreiben mit allen Pflicht-Hinweisen — direkt versendbar per Einschreiben mit Zustellnachweis. Dokumentations-Pflicht (Begründung, Beweise) wird automatisch im Audit-Log gespeichert für eventuelle Räumungsklage.
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