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Ratgeber · 8 min Lesezeit

Indexmietvertrag: Klausel, VPI und Berechnung nach § 557b BGB.

Die Indexmiete koppelt die Kaltmiete an den Verbraucherpreisindex des Statistischen Bundesamts. Wie du die Klausel formulierst, wie die Anpassung nach § 557b BGB abläuft und wie du die neue Miete korrekt berechnest — mit Beispiel.

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Die kurze Antwort

Bei einer Indexmiete koppelst du die Netto-Kaltmiete an den Verbraucherpreisindex (VPI) des Statistischen Bundesamts. Rechtsgrundlage ist § 557b BGB: schriftliche Vereinbarung, Anpassung frühestens 12 Monate nach der letzten Miete-Änderung, Mitteilung in Textform mit Angabe des neuen VPI und der Berechnung. Zwischen zwei Erhöhungen liegt immer ein voller VPI-Zwölfmonatsvergleich.

Wie die Indexmiete funktioniert

Bei der Indexmiete steigt (oder fällt) die Kaltmiete im gleichen Prozentsatz wie der Verbraucherpreisindex für Deutschland, den das Statistische Bundesamt monatlich veröffentlicht (Basisjahr 2020 = 100). Steigt der VPI um 3 %, darf die Kaltmiete um 3 % steigen — ausschließlich diese Größe zählt, nicht der Mietspiegel.

Der Vermieter muss die Erhöhung in Textform geltend machen (E-Mail reicht, § 126b BGB). Anzugeben sind: der neue Indexstand, der bisherige Indexstand, die Erhöhung in Prozent und der neue Mietbetrag. Die neue Miete ist ab dem übernächsten Monat nach Zugang der Erklärung geschuldet.

Voraussetzungen nach § 557b BGB

AnforderungDetail
VereinbarungSchriftlich im Mietvertrag
SperrfristFrühestens 12 Monate nach der letzten Erhöhung/Miet-Änderung
BezugsindexVerbraucherpreisindex Gesamtdeutschland, Basisjahr 2020 = 100
MitteilungsformTextform (§ 126b BGB), z. B. E-Mail
WirksamkeitAb dem übernächsten Monat nach Zugang
AusgeschlossenErhöhung nach § 558 BGB (Vergleichsmiete). Modernisierung nach § 559 BGB nur bei gesetzlich vorgeschriebenen Maßnahmen

Muster-Klausel

Beispiel für § 5 des Mietvertrags:

  • „Die Netto-Kaltmiete richtet sich nach dem vom Statistischen Bundesamt festgestellten Verbraucherpreisindex für Deutschland (Basis 2020 = 100).",
  • „Bei Vertragsbeginn beträgt die Netto-Kaltmiete 800,00 €; Bezugswert ist der Verbraucherpreisindex des Monats [Monat/Jahr].",
  • „Ändert sich der Verbraucherpreisindex im Vergleich zum jeweils zuletzt maßgeblichen Indexstand, kann jede Vertragspartei nach § 557b BGB frühestens 12 Monate nach der letzten Änderung eine entsprechende Anpassung der Kaltmiete verlangen.",
  • „Die Änderung erfolgt in Textform unter Angabe des neuen Indexstandes, des bisherigen Indexstandes und der Änderung in Prozent."
Der Bezugsindex muss ganz klar der Verbraucherpreisindex des Statistischen Bundesamts sein — kein Landesindex, kein Lebenshaltungskostenindex. Alte Formulierungen mit „Preisindex für die Lebenshaltung" sind seit 2003 überholt.

Rechenbeispiel

Startmiete zum 01.01.2024: 800 €. Bezugsindex Januar 2024: 118,5. Neuer Indexstand Januar 2026: 124,3 (fiktives Beispiel, aktuelle Werte siehe destatis.de). Rechenweg:

  1. Prozentuale Änderung: (124,3 − 118,5) / 118,5 = 4,89 %
  2. Erhöhungsbetrag: 800 € × 4,89 % = 39,12 €
  3. Neue Kaltmiete: 800 € + 39,12 € = 839,12 €
  4. Mitteilung in Textform: Erklärung mit alten und neuen Indexständen an den Mieter senden.
  5. Wirksamkeit: Wenn die Erklärung am 20. Februar zugeht, ist die neue Miete ab 1. April fällig.
JahrVPI-BasisAnpassungNeue Kaltmiete
2024118,5Start800,00 €
2026124,3+4,89 %839,12 €
2027127,4+2,49 %860,00 €
2028129,9+1,96 %876,86 €
Werte 2027/2028 hypothetisch. Aktuelle VPI-Werte bei destatis.de abrufen.

Indexmiete oder Staffelmiete?

Beide Modelle schließen die klassische Vergleichsmieten-Erhöhung nach § 558 BGB aus — nur eines darf im Vertrag stehen. Der Unterschied liegt in der Absicherung:

  • Staffelmiete: fester Betrag, fest planbar, verliert bei hoher Inflation.
  • Indexmiete: folgt der Inflation, kann bei Deflation auch fallen (§ 557b BGB gilt in beide Richtungen).
  • Bei starken Inflationsschüben lohnt der Blick, wer heute welche Klausel hat — 2022/2023 kamen viele Vermieter mit Staffelmiete zu spät nach.

Wer Verträge mit Indexmiete führt, verpasst leicht die Sperrfrist oder rechnet den falschen Bezugsmonat. In Rentprime hinterlegst du den VPI-Startwert und den Bezugsmonat einmal am Vertrag — die App weist die nächste zulässige Anpassung inklusive Betrag und Fälligkeitsmonat aus.

Häufige Fehler beim Indexmietvertrag

Anders als bei der Staffelmiete musst du bei der Indexmiete aktiv werden: keine automatische Anpassung ohne Textform-Erklärung. Wer die Anpassung verpasst, verliert für das laufende Jahr die Differenz — nachträglich fordern kannst du sie nur, wenn die 12-Monats-Sperre noch nicht wieder greift.

  1. Erinnerung setzen, sobald 12 Monate seit der letzten Anpassung um sind.
  2. VPI-Stand für den Bezugsmonat bei destatis.de nachschlagen.
  3. Prozentänderung ausrechnen, neue Kaltmiete bestimmen.
  4. Textform-Erklärung mit alten und neuen Indexständen an den Mieter senden.
  5. Zugangsnachweis sichern (Einschreiben-Einwurf oder E-Mail mit Lesebestätigung).
  6. Neue Miete ab dem übernächsten Monat einfordern.
Der VPI-Stand wird immer aus dem Bezugsmonat (nicht dem aktuellen Monat) verglichen. Steht im Vertrag „Bezugsindex Januar 2024", vergleichst du immer mit dem VPI Januar 2024 — nicht mit dem letzten angepassten Wert.

Häufige Fragen

Wie oft darf die Indexmiete steigen?

Zwischen zwei Anpassungen müssen mindestens 12 Monate liegen (§ 557b Abs. 2 BGB). Typischerweise wird die Miete einmal pro Jahr angepasst, sobald die Jahresveränderung des VPI feststeht.

Muss der Mieter der Erhöhung zustimmen?

Nein. Anders als bei einer Vergleichsmieten-Erhöhung nach § 558 BGB ist bei der Indexmiete keine Zustimmung nötig — die Erhöhung erfolgt einseitig durch Textform-Erklärung mit korrekter Berechnung.

Gilt die Mietpreisbremse bei Indexmiete?

Die Ausgangsmiete unterliegt bei Neuvermietung der Mietpreisbremse (ortsübliche Vergleichsmiete + 10 %). Spätere Index-Anpassungen sind aber uneingeschränkt möglich, sofern sie dem VPI folgen.

Kann die Indexmiete auch sinken?

Rechtlich ja — § 557b BGB ist symmetrisch. In der Praxis kommt Deflation kaum vor; theoretisch könnte der Mieter aber eine Absenkung verlangen, wenn der VPI fällt.

Was passiert, wenn ich die Anpassung vergesse?

Für das verstrichene Jahr verlierst du die Differenz — rückwirkende Erhöhungen sind nicht möglich (§ 557b Abs. 2 BGB). Du kannst aber sofort für die kommende Periode anpassen, sobald wieder 12 Monate seit der letzten Änderung vergangen sind.

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