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Ratgeber · 8 min Lesezeit

CO₂-Kostenaufteilung per Software: Stufenmodell automatisch.

Das Stufenmodell des CO₂-Kostenaufteilungsgesetzes rechnet keine gerade Zahl — 10 Stufen, drei Energieträger, jährliche Grenzwerte. Software macht daraus einen Klick, wenn sie die richtigen Daten hat.

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Die kurze Antwort

Das CO₂-Kostenaufteilungsgesetz teilt den CO₂-Preis nach 10 Stufen zwischen Vermieter und Mieter auf. Software braucht dazu drei Angaben: Energieträger, jährliche Wärmemenge und Wohnfläche. Aus dem spezifischen Emissionsausstoß in kg CO₂ pro m² und Jahr ergibt sich die Stufe — von 0 % Vermieteranteil (Stufe 1 unter 12 kg/m²) bis 95 % (Stufe 10 ab 52 kg/m²). Fehlt die Aufteilung, darf der Mieter nach § 7 Abs. 4 um 3 % kürzen.

Wie das Stufenmodell rechnet

Seit 1. Januar 2023 teilen Vermieter und Mieter die CO₂-Kosten aus Brennstofflieferungen. Grundlage ist der spezifische CO₂-Ausstoß des Gebäudes: Jahres-CO₂-Emission (kg) geteilt durch beheizte Wohnfläche (m²). Das Ergebnis fällt in eine der zehn Stufen nach § 5 CO₂KostAufG.

Stufekg CO₂/m²·JahrVermieterMieter
1< 120 %100 %
212 bis < 1710 %90 %
317 bis < 2220 %80 %
422 bis < 2740 %60 %
527 bis < 3250 %50 %
632 bis < 3760 %40 %
737 bis < 4270 %30 %
842 bis < 4780 %20 %
947 bis < 5290 %10 %
10ab 5295 %5 %
Die Grenzwerte beziehen sich auf spezifische CO₂-Emissionen; sie sind gesetzlich fixiert und ändern sich bei künftigen Novellen (§ 5 Abs. 1 CO₂KostAufG).

Was Software dafür braucht

  • Energieträger je Objekt (Gas, Öl, Fernwärme, Pellets).
  • Jährliche verbrauchte Energiemenge (kWh oder Liter/Kubikmeter).
  • Beheizte Wohnfläche nach WoFlV.
  • CO₂-Faktor je Energieträger (Standardwerte laut Anlage 1 CO₂KostAufG).
  • Optional: Nichtwohngebäude-Kennzahlen für gemischte Nutzung.

Aus diesen Angaben errechnet das System die Emission in kg CO₂ und die Stufe. Bei Nichtwohngebäuden gilt bis Ende 2025 eine hälftige Aufteilung 50 / 50; ab 2026 ein eigenes Stufenmodell nach § 8 CO₂KostAufG. Software, die noch pauschal 50/50 rechnet, ist ab dem Abrechnungsjahr 2026 nicht mehr aktuell.

Rechenbeispiel Schritt für Schritt

Mehrfamilienhaus mit 320 m², Gasheizung, Verbrauch 32 000 kWh im Jahr. CO₂-Faktor Erdgas laut Anlage 1: 0,201 kg CO₂/kWh.

  1. Emission gesamt: 32 000 kWh · 0,201 kg/kWh = 6 432 kg CO₂.
  2. Emission pro m²: 6 432 kg / 320 m² = 20,1 kg/m²·Jahr → Stufe 3.
  3. CO₂-Preis 2025: 55 €/t → 6 432 kg = 353,76 € CO₂-Kosten.
  4. Vermieteranteil Stufe 3: 20 % · 353,76 = 70,75 €.
  5. Mieteranteil: 80 % · 353,76 = 283,01 €.
Der Vermieteranteil wird nicht mehr über die Nebenkostenabrechnung umgelegt — er bleibt beim Vermieter. Der Mieteranteil fließt in die Heizkosten und wird nach § 7 HKVO verteilt.

Fehler, die Software vermeidet

  1. Verwechslung von Endenergie (kWh) und Emission (kg CO₂).
  2. Vergessene Emissionen für Warmwasser bei zentraler Bereitung.
  3. Falscher CO₂-Faktor bei Flüssiggas oder Fernwärme.
  4. Anwendung des Wohngebäude-Modells auf ein Nichtwohngebäude.
  5. Umlage des Vermieteranteils auf den Mieter (unzulässig, § 7 Abs. 3 CO₂KostAufG).
  6. Fehlender Ausweis der Stufe im Abrechnungs-PDF (Nachweispflicht § 7 CO₂KostAufG).

Wer die Aufteilung nicht in Software abbildet, riskiert das Kürzungsrecht des Mieters nach § 7 Abs. 4 CO₂KostAufG: 3 Prozent der Heizkosten dürfen einbehalten werden. Bei 2 000 Euro Heizkosten sind das 60 Euro pro Jahr und Wohnung — bei 6 Einheiten 360 Euro.

Was Rentprime dafür tut

Rentprime rechnet die CO₂-Stufe automatisch, sobald Energieträger, Verbrauch und Fläche im Objekt hinterlegt sind. Die Abrechnung weist Stufe, Vermieter- und Mieteranteil, CO₂-Faktor und Rechenweg im PDF aus — inklusive Rechtsgrundlage § 5 und § 7 CO₂KostAufG. Wer nur den Rechner braucht, findet ihn kostenfrei unter /tools/co2-rechner.

Sonderfälle: gemischte Nutzung, Wärmepumpen, Fernwärme

  • Wärmepumpen: kein CO₂-Preis auf Strom → keine CO₂-Umlage.
  • Fernwärme: Emissionsfaktor liefert der Wärmeversorger — nicht raten.
  • Flüssiggas: höherer CO₂-Faktor (0,234 kg/kWh) als Erdgas.
  • Gemischt-Wohnen und Gewerbe: getrennte Berechnung nach § 8 CO₂KostAufG.
  • Denkmalgebäude: nach § 9 CO₂KostAufG maximal Stufe 5 für den Vermieter.
Die Ausnahme nach § 9 CO₂KostAufG gilt nur bei denkmalgeschützten Gebäuden mit dokumentierten Sanierungsauflagen. Ohne Nachweis greift das reguläre Stufenmodell.

Häufige Praxis-Fragen zur CO₂-Aufteilung

Drei Fragen tauchen jedes Jahr wieder auf. Was gilt bei zwei Energieträgern? Wenn eine Immobilie zusätzlich Solarthermie oder eine Wärmepumpe nutzt, wird nur der fossile Anteil in die CO₂-Rechnung eingebracht. Software zieht die kWh aus Erneuerbaren ab und berechnet die Stufe nur mit dem Rest — sonst wird die Stufe zu hoch angesetzt.

Was passiert bei Umstellung im laufenden Jahr? Wechselst du im Juni von Öl auf Fernwärme, muss die Aufteilung anteilig gerechnet werden — je Zeitraum eigene Stufe. Ohne Software wird das schnell fehlerträchtig. Wie geht es bei Nichtwohngebäuden weiter? Bis 2025 gilt eine pauschale 50/50-Regel, ab 2026 kommt ein eigenes Stufenmodell. Aktuelle Software muss die Umstellung ab Abrechnungsjahr 2026 automatisch berücksichtigen.

Der CO₂-Preis steigt jährlich (BEHG). Für 2026 sind 65 €/t vorgesehen, für 2027 offen. Prüfe im PDF, ob die Software den korrekten Jahrespreis nutzt — ein falscher Wert kostet nicht viel, wirft aber Fragen bei der Belegprüfung auf.

Häufige Fragen

Muss ich die CO₂-Stufe jedes Jahr neu berechnen?

Ja. Die spezifische Emission hängt vom Jahresverbrauch ab, der schwankt. Auch der CO₂-Preis pro Tonne steigt jährlich — 2024: 45 €, 2025: 55 €, 2026: 65 € (Stand BEHG). Software rechnet automatisch mit dem korrekten Jahreswert.

Was, wenn ich den Energieverbrauch nicht kenne?

Frag den Versorger oder das Messdienstleistungsunternehmen. Die Angaben stehen auf der Jahresabrechnung und in der Verbrauchsanalyse nach § 6a HKVO. Ohne Verbrauch keine belastbare Stufe.

Bei Fernwärme — wer berechnet den CO₂-Anteil?

Der Wärmeversorger. Nach § 3 Abs. 2 CO₂KostAufG muss er die tatsächlichen Emissionen ausweisen. Software übernimmt den Wert und rechnet die Stufe.

Was passiert, wenn ich die CO₂-Aufteilung erst nachträglich mache?

Solange die Abrechnung nicht dem Mieter zugegangen ist, korrigierbar. Nach Zugang nur zugunsten des Mieters. Fehlt die Aufteilung dauerhaft, greift § 7 Abs. 4 CO₂KostAufG mit 3 % Kürzungsrecht.

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