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Ratgeber · 8 min Lesezeit

CO₂-Kosten nicht aufgeteilt: Kürzungsrecht des Mieters.

Seit 2023 muss der Vermieter den CO₂-Preis nach Gebäudeeffizienz aufteilen. Wer das vergisst, erlaubt dem Mieter eine Kürzung um 3 Prozent — pro Jahr.

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Die kurze Antwort

Seit dem 1. Januar 2023 muss der Vermieter die CO₂-Kosten aus Öl, Gas und Fernwärme nach dem Stufenmodell des CO₂KostAufG zwischen sich und dem Mieter aufteilen. Bei schlecht gedämmten Gebäuden trägt der Vermieter bis zu 95 Prozent, bei effizienten Gebäuden 0 Prozent. Fehlt die Aufteilung, darf der Mieter seinen Anteil an den Heizkosten um 3 Prozent kürzen (§ 7 Abs. 4 CO₂KostAufG).

Das Stufenmodell in Kürze

Das CO₂-Kostenaufteilungsgesetz gilt seit 1.1.2023 für alle Wohngebäude, die mit fossilen Brennstoffen beheizt werden — Öl, Erdgas, Fernwärme aus fossiler Erzeugung. Es teilt die CO₂-Bepreisung (2025: 55 Euro/Tonne, 2026: 65 Euro/Tonne) nach dem energetischen Zustand des Gebäudes zwischen Vermieter und Mieter auf. Je schlechter das Gebäude, desto mehr trägt der Vermieter — das ist bewusst als Sanierungsanreiz konstruiert.

Gebäude (kg CO₂/m²·a)VermieteranteilMieteranteilBeispiel
< 120 %100 %KfW 55 / EH 55 Neubau
12 bis < 1710 %90 %Neubau ab 2000
17 bis < 2220 %80 %Sanierter Altbau
22 bis < 2730 %70 %Teilsanierter Altbau
27 bis < 3240 %60 %Altbau 70er Jahre
32 bis < 3750 %50 %Altbau 60er unsaniert
37 bis < 4260 %40 %Altbau 50er Kohle-Ölheizung
42 bis < 4770 %30 %Sehr schlechter Altbau
47 bis < 5280 %20 %Kaum gedämmt
≥ 5295 %5 %Massiver Sanierungsbedarf
10-Stufen-Modell nach § 5 CO₂KostAufG. Für Gewerbe gilt bis Ende 2025 hälftig, ab 2026 ebenfalls Stufenmodell.

So berechnest du den CO₂-Anteil

  1. Emissionswert der Heizungsrechnung entnehmen — Gasversorger und Ölhändler weisen ihn seit 2023 in kg CO₂/kWh aus (Erdgas: rund 0,20; Heizöl: rund 0,27).
  2. CO₂-Gesamtmenge des Gebäudes berechnen: Verbrauch in kWh × Emissionsfaktor.
  3. CO₂-Kosten berechnen: Menge × CO₂-Preis (2025: 55 €/t; 2026: 65 €/t).
  4. CO₂-Emissionen pro m² Wohnfläche: kg CO₂ ÷ beheizte Wohnfläche.
  5. Stufe aus der Tabelle ablesen und Vermieter-/Mieteranteil an den CO₂-Kosten anwenden.
  6. Beträge in der Nebenkostenabrechnung getrennt ausweisen.

Wer diese Berechnung nicht jährlich per Excel machen will: In Rentprime läuft die CO₂-Stufe automatisch, sobald du Fläche, Verbrauch und Energieträger einträgst — die Stufe erscheint als eigene Position in der Abrechnung, samt Rechenweg.

Rechenbeispiel: 4-Familienhaus mit Gasheizung

Ein Altbau (Baujahr 1965, teilsaniert) mit 320 m² beheizter Fläche verbraucht 32.000 kWh Erdgas. CO₂-Menge: 32.000 × 0,20 = 6.400 kg = 6,4 Tonnen. CO₂-Kosten 2025: 6,4 × 55 = 352 Euro. Emissionen pro m²: 6.400 / 320 = 20 kg/m² → Stufe 3 (17–22 kg): 20 % Vermieter, 80 % Mieter.

Vermieter trägt: 70,40 Euro. Mieter tragen: 281,60 Euro, verteilt nach HKVO-Split. Ohne Aufteilung dürfen die Mieter 3 Prozent ihrer Heizkosten kürzen — bei einer typischen Jahresheizrechnung von 2.400 Euro sind das 72 Euro pro Wohnung, mehr als der eigentliche CO₂-Anteil, den der Vermieter tragen müsste. Der Fehler kostet also mehr als das saubere Rechnen.

Ausnahmen und Sonderfälle

  • Denkmalgeschützte Gebäude und Milieuschutzgebiete: Vermieteranteil halbiert (§ 9 CO₂KostAufG).
  • Fernwärme aus mindestens 60 % erneuerbarer Erzeugung: entfällt (§ 3 Abs. 2).
  • Nutzer stellt Brennstoff selbst (Etagenheizung mit eigenem Gasanschluss): Aufteilung über Erstattungsanspruch nach § 6.
  • Gewerbe: bis Ende 2025 hälftig, ab 2026 Stufenmodell wie Wohnraum.
  • Ein-Familien-Haus mit eigenem Bezug: keine Aufteilung, Mieter trägt CO₂-Preis vollständig — kann aber vom Vermieter Erstattung verlangen.
Der Energieausweis allein reicht nicht als Nachweis. Entscheidend sind die tatsächlichen Verbräuche und der ausgewiesene Emissionsfaktor der Rechnung — nicht der Bedarf laut Ausweis.

Was passiert bei Verstoß?

§ 7 Abs. 4 CO₂KostAufG gibt dem Mieter das Recht, seinen Anteil an den Heizkosten pauschal um 3 Prozent zu kürzen — für jedes Jahr, in dem die Aufteilung fehlt. Zusätzlich hat der Mieter einen Rückforderungsanspruch für alle bereits gezahlten CO₂-Kostenanteile, die eigentlich der Vermieter tragen müsste. Die Verjährung beträgt drei Jahre (§ 195 BGB).

Praktisch: Bei einem Vier-Familien-Haus summieren sich 3 Prozent Kürzung schnell auf über 300 Euro pro Jahr — und das Risiko wächst mit jedem Abrechnungsjahr ohne Aufteilung.

Häufige Fragen

Gilt das Stufenmodell auch für Fernwärme?

Ja, sofern die Fernwärme aus fossilen Quellen stammt. Wärme aus mindestens 60 Prozent erneuerbarer Erzeugung ist von der CO₂-Aufteilung befreit. Der Fernwärmelieferant weist den Emissionsfaktor auf der Rechnung aus.

Was, wenn der Emissionswert auf der Gasrechnung fehlt?

Seit 2023 sind Energielieferanten zur Ausweisung verpflichtet. Fehlt der Wert, fordere ihn schriftlich nach. Bis dahin darfst du hilfsweise mit den Standardwerten des CO₂KostAufG rechnen: 0,20 kg/kWh Erdgas, 0,27 kg/kWh Heizöl.

Muss ich die Aufteilung in der Nebenkostenabrechnung ausweisen?

Ja, sonst gilt sie als nicht durchgeführt. Zeige CO₂-Menge, CO₂-Preis, Emissionen pro m², Stufe und die Beträge für Vermieter und Mieter transparent aus. Ein separater Abschnitt in der Abrechnung reicht aus.

Gilt das auch für Wärmepumpen?

Nein. Wärmepumpen laufen mit Strom und emittieren im Rahmen des CO₂KostAufG keinen fossilen CO₂. Der Mieter trägt die Stromkosten wie üblich, eine Stufenverteilung entfällt.

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