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Ratgeber · 6 min Lesezeit

Zwischenablesung: wann sie Pflicht ist — und wie du ohne Werte korrekt schätzt.

Beim Mieterwechsel entscheidet die Zwischenablesung, wer welchen Verbrauch bezahlt. Was die HKVO verlangt, warum die Nutzerwechselgebühr an dir hängen bleibt und wie die Schätzung nach Gradtagszahlen funktioniert.

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Wann ist eine Zwischenablesung nötig?

Immer dann, wenn sich mitten im Abrechnungszeitraum der Nutzer ändert: Der alte Mieter zieht aus, der neue ein — und beide sollen nur ihren eigenen Verbrauch bezahlen. Für Heiz- und Warmwasserkosten schreibt §9b HKVO vor, dass der Verbrauchsanteil zum Nutzerwechsel durch eine Ablesung der Erfassungsgeräte abgegrenzt wird. Auch für Kaltwasserzähler und andere Verbrauchszähler ist die Stichtagsablesung der saubere Weg.

Gute Nachricht: Mit den inzwischen verpflichtenden fernablesbaren Heizkostenverteilern und Zählern ist die Zwischenablesung kein Vor-Ort-Termin mehr — der Messdienst liefert die Stichtagswerte aus der Funkablesung, ohne die Wohnung zu betreten.

Wer trägt die Kosten der Zwischenablesung?

Die Nutzerwechselgebühr des Messdienstes ist keine laufende Betriebskost — sie entsteht nicht regelmäßig durch den Gebrauch des Gebäudes, sondern anlassbezogen durch den Mieterwechsel. Nach ständiger Rechtsprechung ist sie deshalb nicht umlagefähig: Sie bleibt grundsätzlich an dir als Vermieter hängen. Ob sie sich per Vertragsklausel auf den ausziehenden Mieter abwälzen lässt, ist umstritten — kalkuliere sie besser als deine eigene Wechselkost ein.

Keine Ablesewerte? Dann wird geschätzt

Ist eine Zwischenablesung nicht möglich — defektes Gerät, kurzfristiger Auszug, verweigerte Termine bei alten Geräten — oder wäre sie unverhältnismäßig teuer, erlaubt §9b Abs. 2 HKVO die Aufteilung nach anerkannten Näherungsverfahren:

  • Heizkosten: nach Gradtagszahlen — einer Tabelle, die den Jahresheizbedarf anteilig auf die Monate verteilt
  • Warmwasserkosten: zeitanteilig nach Tagen, weil der Warmwasserverbrauch übers Jahr etwa gleich verteilt ist
  • Übrige Betriebskosten: ebenfalls zeitanteilig nach Tagen der Nutzung

Wichtig: Die Schätzmethode muss in der Abrechnung erkennbar sein — der Mieter darf nachvollziehen, ob nach Ablesung oder nach Gradtagszahlen abgegrenzt wurde.

Gradtagszahlen kurz erklärt

Die Gradtagszahlen-Tabelle bildet ab, wie sich der Heizbedarf typischerweise über das Jahr verteilt: Auf die Wintermonate entfällt der Großteil, auf den Sommer fast nichts. Zieht ein Mieter zum 30. Juni aus, bekommt er also nicht die Hälfte der Jahresheizkosten zugerechnet, sondern den deutlich größeren Anteil, der auf die Heizperiode Januar bis Juni entfällt — das ist erheblich gerechter als eine simple Tagesteilung und schützt den Sommermieter vor den Winterkosten des Vorgängers.

Praktischer Ablauf beim Auszug

  • Messdienst früh informieren: Auszugstermin melden, Stichtagsablesung (Funk) beauftragen
  • Kaltwasser-, Strom- und Gaszähler beim Übergabetermin gemeinsam ablesen und im Übergabeprotokoll festhalten
  • Zählernummern und Stände fotografieren — das Foto ist der beste Beweis
  • Stände dem neuen Mieter als Anfangswerte bestätigen
  • Ablesewerte bis zur Jahresabrechnung sicher ablegen

Zwischenwerte, die nicht verloren gehen

Der klassische Fehler passiert Monate später: Bei der Jahresabrechnung fehlen die Zwischenstände, weil sie nur auf einem Zettel im Übergabeordner stehen. In Rentprime erfasst du die Ablesewerte direkt beim Auszug an der Einheit — mit Foto als Beleg. Die Nebenkostenabrechnung greift bei Mieterwechseln automatisch auf die hinterlegten Zwischenstände zu und teilt Heiz- und Wasserkosten entsprechend auf; fehlen Werte, rechnet sie ersatzweise zeitanteilig beziehungsweise nach dem Gradtagsprinzip und weist das aus.

Häufige Fragen

Ist eine Zwischenablesung beim Mieterwechsel Pflicht?

Für Heiz- und Warmwasserkosten verlangt §9b HKVO die Abgrenzung durch Ablesung zum Nutzerwechsel. Nur wenn die Ablesung nicht möglich oder unverhältnismäßig teuer ist, darf nach anerkannten Näherungsverfahren aufgeteilt werden.

Wer zahlt die Zwischenablesung beim Auszug?

Grundsätzlich der Vermieter: Die Nutzerwechselgebühr ist nach ständiger Rechtsprechung keine umlagefähige Betriebskost. Eine vertragliche Abwälzung auf den Mieter ist rechtlich umstritten.

Wie werden Heizkosten ohne Zwischenablesung aufgeteilt?

Nach Gradtagszahlen: Der Jahresverbrauch wird anhand einer Tabelle auf die Monate verteilt, die den saisonalen Heizbedarf abbildet. Warmwasser und übrige Betriebskosten werden zeitanteilig nach Tagen geteilt.

Was mache ich mit den Zählerständen bei der Wohnungsübergabe?

Alle Stände gemeinsam ablesen, im Übergabeprotokoll festhalten und fotografieren. Die Werte dienen als Endstand des alten und Anfangsstand des neuen Mieters — und gehören sicher abgelegt bis zur Jahresabrechnung.

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