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Ratgeber · 8 min Lesezeit

Mieterhöhung schreiben — Muster und Pflichtangaben.

Ein Formfehler macht die Mieterhöhung unwirksam — und du wartest 15 weitere Monate. Dieses Muster erfüllt alle Pflichtangaben nach § 558a BGB.

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Die kurze Antwort

Ein wirksames Mieterhöhungsverlangen nach § 558a BGB nennt in Textform den neuen Mietbetrag, die geforderte Zustimmung und eine Begründung mit Mietspiegel, Datenbank, Gutachten oder drei Vergleichswohnungen. Die neue Miete gilt frühestens zum übernächsten Monatsersten nach Zugang. Der Mieter hat zwei volle Kalendermonate Zeit zur Zustimmung.

Was zwingend in dem Schreiben stehen muss

  • Vollständige Namen und Anschriften aller Vertragsparteien.
  • Bezeichnung der Wohnung (Adresse, Lage im Haus).
  • Bisherige und geforderte neue Nettokaltmiete in Euro.
  • Erklärung, dass der Mieter der Erhöhung zustimmen soll.
  • Begründung nach § 558a Abs. 2 BGB: Mietspiegel, Mietdatenbank, Gutachten oder drei Vergleichswohnungen.
  • Datum, ab dem die neue Miete geschuldet ist.
  • Unterschrift ist empfehlenswert, aber Textform (§ 126b BGB) reicht — auch E-Mail ist zulässig.
Zugang ist alles: die Zwölf-Monats-Sperre und die Zwei-Monats-Zustimmungsfrist laufen ab Zugang, nicht ab Absendedatum. Versende per Einwurf-Einschreiben oder lasse die Zustellung durch einen Zeugen beobachten.

Muster-Text (§ 558 BGB, Begründung mit Mietspiegel)

Betreff: Mieterhöhungsverlangen für die Wohnung Beispielstraße 12, 1. OG links.

Sehr geehrte Frau Beispiel, sehr geehrter Herr Beispiel, für die von Ihnen bewohnte Wohnung beträgt die Nettokaltmiete seit dem 01.03.2024 monatlich 720,00 €. Die ortsübliche Vergleichsmiete für vergleichbare Wohnungen in unserer Gemeinde liegt bei mindestens 830,00 € monatlich. Ich verlange daher gemäß § 558 BGB Ihre Zustimmung zu einer Erhöhung der Nettokaltmiete auf 830,00 € monatlich mit Wirkung ab dem 01.12.2026.

Zur Begründung verweise ich auf den qualifizierten Mietspiegel der Stadt Musterstadt, Stand 01.01.2026. Für die Wohnung (Baujahr 1975, 72 m², Wohnlage mittel, Ausstattung mit Sammelheizung und Bad, modernisiertes Bad, Balkon, Einbauküche) weist der Spiegel eine Spanne von 10,20–13,80 €/m² aus. Die Merkmalgruppe Bad/Küche wirkt zuschlagend, die Merkmalgruppe Wohnumfeld neutral. Der einschlägige Wert liegt bei 11,53 €/m², was für 72 m² einer monatlichen Miete von 830,16 € entspricht, gerundet 830,00 €.

Ich bitte Sie, Ihre Zustimmung bis zum Ablauf des zweiten Kalendermonats nach Zugang dieses Schreibens schriftlich oder in Textform zu erklären, spätestens also bis zum 30.11.2026. Bei Verweigerung Ihrer Zustimmung behalte ich mir vor, gemäß § 558b Abs. 2 BGB innerhalb von drei Monaten Klage auf Zustimmung zu erheben.

Mit freundlichen Grüßen

Fristen — die vier Zahlen, die du kennen musst

FristLängeRechtsgrundlage
Wartefrist seit Einzug12 Monate§ 558 Abs. 1 S. 2 BGB
Sperrfrist seit letzter Erhöhung15 Monate§ 558 Abs. 1 S. 2 BGB
Zustimmungsfrist des Mieters2 volle Kalendermonate ab Zugang§ 558b Abs. 2 BGB
Klagefrist bei Verweigerung3 Monate nach Ende der Zustimmungsfrist§ 558b Abs. 2 BGB
Kappungsgrenze in 3 Jahren20 % (regional 15 %)§ 558 Abs. 3 BGB

Die häufigsten Formfehler und was sie kosten

  1. Kein neuer Betrag genannt — Verlangen ist unwirksam.
  2. Nur Prozentangabe ohne Euro-Endbetrag — Rechtsprechung uneinheitlich, unnötiges Risiko.
  3. Alte oder falsche Mieterhöhungsvordrucke verwendet — Verstoß gegen Textform selten, aber inhaltlich lückenhaft.
  4. Mietspiegel-Fundstelle fehlt — Begründung mangelhaft, Verlangen unwirksam.
  5. Zwei Vergleichswohnungen statt drei — § 558a Abs. 2 Nr. 4 verlangt drei.
  6. Verlangen an nur einen von mehreren Mietern — muss an alle Hauptmieter gerichtet sein.
  7. Neue Miete gilt „ab sofort" — falsch, frühestens übernächster Monatserster.

Wer die Begründung nicht selbst formulieren will, lässt sich das Verlangen vom KI-Assistenten Lou in Rentprime aus dem hinterlegten Mietvertrag und dem gewählten Begründungsmittel generieren — die Fundstelle des Mietspiegels und die Zu-/Abschlags-Rechnung stehen dann automatisch drin.

Nach der Zustellung — der Ablauf

  1. Zugang dokumentieren (Einschreiben-Rückschein oder Zeuge).
  2. Zustimmungsfrist von zwei vollen Kalendermonaten abwarten.
  3. Bei Zustimmung: neue Miete gilt ab dem im Schreiben genannten Termin. Vertragsanpassung dokumentieren.
  4. Bei Ablehnung oder Schweigen: innerhalb von drei Monaten Klage auf Zustimmung erheben — Amtsgericht am Ort der Wohnung.
  5. Bei teilweiser Zustimmung: Klage auf den Rest möglich; die zugestimmte Erhöhung gilt.

Was, wenn der Mieter nachverhandelt?

Nicht selten kommt eine E-Mail zurück: „Ich stimme 800 statt 830 zu." Das ist keine Ablehnung, sondern ein Vergleichsangebot. Du kannst annehmen (schriftlich bestätigen, dann gilt der neue Betrag), ablehnen und auf 830 bestehen (dann Zustimmungsklage), oder auf halbem Weg landen (z. B. 815). Eine Vergleichsvereinbarung ist nicht formgebunden, sollte aber in Textform bestätigt werden — mit Wirkungsdatum und Verzicht auf weitere Erhöhung bis zu einem Stichtag.

  1. Antwort des Mieters lesen und einordnen (Zustimmung, Teilzustimmung, Ablehnung, Vergleichsangebot).
  2. Wirtschaftlichkeit prüfen: Klage-Kostenrisiko vs. Differenzbetrag über 12 Monate.
  3. Bei Vergleich: Textform-Bestätigung mit neuem Betrag und Sperrfrist für die nächste Erhöhung.
  4. Bei Ablehnung: Zustimmungsklage innerhalb von drei Monaten nach Fristablauf.
Wer die Verhandlung vermeiden will, kann die Sperrfrist voll ausnutzen und in 15-Monats-Intervallen mit kleineren Schritten erhöhen. Das ist häufig geräuschärmer und wirtschaftlich vergleichbar mit einer großen Erhöhung, die 15 Monate blockiert wird.

Häufige Fragen

Reicht eine E-Mail für das Verlangen?

Ja. § 558a BGB verlangt nur Textform. Eine E-Mail an die im Vertrag genannte Adresse mit allen Pflichtangaben ist wirksam. Beweislast für den Zugang trägt der Vermieter — Lesebestätigung oder Antwort sichert dich ab.

Muss ich alle Mieter einzeln anschreiben?

Das Verlangen muss allen Hauptmietern zugehen. Ein Brief an beide adressiert und mit beiden Namen genügt. Wenn ein Mieter nicht mehr in der Wohnung wohnt, aber im Vertrag steht, brauchst du auch sein Zustimmen.

Ab wann gilt die neue Miete konkret?

Frühestens ab dem Beginn des dritten Kalendermonats nach Zugang des Verlangens (§ 558b Abs. 1 BGB). Bei Zugang am 15. September gilt die neue Miete frühestens ab 1. Dezember.

Was, wenn der Mieter die Zustimmung verweigert?

Du hast drei Monate ab Ende der Zustimmungsfrist Zeit für die Zustimmungsklage vor dem Amtsgericht. Das Gericht bestellt bei Bedarf einen Sachverständigen und entscheidet über die ortsübliche Vergleichsmiete.

Muss ich die Zu- und Abschläge im Detail aufschlüsseln?

Der Mieter muss die Rechnung nachvollziehen können. Nenne die Merkmalgruppen und den saldierten Zu- oder Abschlag; einzelne Punktwerte sind nicht Pflicht, erhöhen aber die Nachvollziehbarkeit und mindern das Streitpotenzial.

Was ist mit möbliert vermieteten Wohnungen?

Bei möblierter Vermietung gilt § 558 BGB grundsätzlich weiter, wenn sie zum Wohnen und dauerhaft überlassen ist. Der Möblierungszuschlag bleibt separater Vertragsbestandteil und wird nicht durch die Vergleichsmiete gedeckelt.

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