Mieter auswählen — die richtigen Fragen an Interessenten
Den falschen Mieter zu wählen kann Jahre dauern wieder loszuwerden. Wir zeigen, welche Fragen du LEGAL stellen darfst, welche verboten sind, und wie du Bonität und Verlässlichkeit zuverlässig prüfst.
Was du fragen darfst (BGH-Rechtsprechung 2024)
- Persönliche Daten: Name, Vorname, Geburtsdatum, Staatsangehörigkeit (nicht religiöse Zugehörigkeit!)
- Beruf + Arbeitgeber + Beschäftigungsverhältnis (befristet/unbefristet)
- Nettoeinkommen + Belege (3 Gehaltsabrechnungen, Selbstständige: BWA + Steuerbescheid)
- Anzahl einziehender Personen + Alter (für Wohnungsdimensionierung)
- Hatten Sie schon mal eine Räumungsklage / Mietschulden? (Mietverlauf)
- Hatten Sie eidesstattliche Versicherung / Insolvenz?
- Haustier-Haltung (Hunde, Katzen, Reptilien)
- Rauchen in der Wohnung? (besser für Übergabeprotokoll dokumentieren)
- Schufa-Auskunft (mit Einwilligung des Interessenten!)
Was du NICHT fragen darfst (AGG-Verbot)
- Religion / Konfession
- Familienplanung (Kinder erwünscht, Schwangerschaft)
- Sexuelle Orientierung
- Parteizugehörigkeit
- Kunst-/Musik-Geschmack
- Schwerbehindertenausweis (außer Wohnung ist behindertengerecht eingerichtet)
- Vorstrafen (außer Räumungsbedingt)
- Vermögensverhältnisse über Schulden-Lage hinaus (Aktien-Depot, Erbe)
Bei Verstoß: Schadensersatz nach §15 AGG (oft mehrere 1.000 €). Sehr selten, aber Anwälte spezialisieren sich darauf.
Mieter-Selbstauskunft — der Pflicht-Standard
Stelle den Interessenten ein einheitliches Mieter-Selbstauskunfts-Formular zur Verfügung. Vorteile:
- Alle Pflicht-Angaben einheitlich erfasst
- Beweissicherung bei späteren Streitigkeiten
- Vergleichbarkeit zwischen mehreren Interessenten
- AGG-konform durch standardisierte Fragen (keine Diskriminierung im Einzelfall)
Bonitätsprüfung — was geht?
- Schufa-Auskunft "BonitätsCheck Vermieter" — 39,95 € pro Anfrage, Einwilligung des Mieters Pflicht
- BANK-Mieter-Auskunft (CRIF) — 27 €, ähnlich Schufa
- Bürgschaftserklärung vom Arbeitgeber/Eltern — kostenlos, aber rechtlich schwächer
- 3 letzte Gehaltsabrechnungen + Arbeitsvertrag (Standard)
- Steuerbescheid der letzten 2 Jahre (Selbstständige)
- Voraussetzung: max. 30-33% des Nettoeinkommens für Warmmiete (BGH-Richtwert)
Vorvermieter-Bescheinigung — das Gold-Stück
Eine Bestätigung vom Vorvermieter, dass Mietzahlungen pünktlich + keine Probleme da waren, ist sehr aussagekräftig. Achtung: Vorvermieter darf keine personenbezogenen Daten weitergeben ohne ausdrückliche Einwilligung des Mieters (DSGVO + BDSG).
Wie Rentprime dir hilft
Rentprime hat einen Mieter-Selbstauskunfts-Generator: Du wählst Wohnung + Sprache, das System erzeugt ein AGG-konformes PDF zur Selbst-Auskunft des Interessenten. Plus Vorlage für Vorvermieter-Bescheinigung, Bonitäts-Check-Anbindung (Schufa CRIF) und automatischer 30%-Check der angegebenen Bezüge.
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