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Ratgeber · 8 min Lesezeit

Datensicherung für Vermieter — wenn der Rechner stirbt.

Grundbuch, Mietverträge, zehn Jahre Belege — auf einer Festplatte, die eines Tages ausfällt. Datensicherung ist für Vermieter keine IT-Frage, sondern eine steuerliche und rechtliche Pflicht.

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Die kurze Antwort

Vermieter müssen Steuer- und Vertragsunterlagen 10 Jahre aufbewahren (§ 147 AO, GoBD). Ein Datenverlust ohne Backup kostet nicht nur Nerven, sondern kann bei Steuerprüfung als Beweisnot gewertet werden. Der Standard ist die 3-2-1-Regel: drei Kopien, zwei verschiedene Medien, eine außer Haus. Für kleinere Portfolios reichen bereits eine externe Festplatte plus ein verschlüsselter Cloud-Speicher.

Was gesetzlich aufzubewahren ist

Nach § 147 AO gelten für Vermieter dieselben Aufbewahrungsfristen wie für Kaufleute in vielen Punkten: 10 Jahre für Buchungsbelege, Rechnungen und alle steuerlich relevanten Unterlagen, 6 Jahre für sonstige Geschäftskorrespondenz. Die GoBD-Grundsätze verlangen zusätzlich Unveränderbarkeit, Nachvollziehbarkeit und Verfügbarkeit während der gesamten Frist.

Ein Rechnerdefekt entschuldigt nichts. Wenn der Finanzprüfer den Beleg für die Fassadensanierung 2018 sehen will und du sagst „Festplatte kaputt“, schätzt das Finanzamt (§ 162 AO) — meist zulasten des Vermieters.

Die 3-2-1-Regel: Was das wirklich heißt

KopieOrtZweckBeispiel
1Arbeitsgerättäglicher ZugriffPC/Laptop
2Externes Medium 1 (offline)Ransomware-Schutzverschlüsselte USB-Platte
3Externes Medium 2 (extern)Katastrophenschutzverschlüsselte Cloud oder NAS am anderen Ort

Zwei verschiedene Medien schützen vor Ausfall einer Technik (SSD ≠ Cloud). Eine Kopie außer Haus schützt vor Feuer, Wasser oder Diebstahl. Wer alle drei Kopien im selben Gebäude aufbewahrt, hat effektiv kein Backup — er hat drei Ausdrucke, die zusammen brennen.

Praxisplan: In 60 Minuten backup-sicher

  1. Ordnerstruktur je Objekt aufräumen: Verträge, Belege, NKA, Korrespondenz.
  2. Eine externe SSD (1 TB, verschlüsselt via BitLocker/FileVault) kaufen — ca. 80 €.
  3. Erstes Voll-Backup manuell, dann automatischer Job jede Nacht.
  4. Cloud-Speicher mit europäischem Serverstandort und Zero-Knowledge-Verschlüsselung wählen.
  5. Wöchentlicher Sync des kompletten Vermieter-Ordners in die Cloud.
  6. Monatlich einen Test-Restore durchführen — Datei einlesen und öffnen.
  7. Jährlich ein Voll-Image auf zweite SSD, im Bankschließfach oder bei Angehörigen lagern.
Verschlüsselung ist Pflicht, nicht Kür. Eine verlorene, unverschlüsselte externe Festplatte mit Mieterdaten ist ein Datenschutzvorfall nach Art. 33 DSGVO — Meldung binnen 72 Stunden.

Rechenbeispiel: Kosten und Ausfallwert

PositionEinmalJährlich
Externe SSD 1 TB80,00 €
Cloud-Speicher (Zero-Knowledge, 500 GB)60,00 €
Bankschließfach40,00 €
Zeit für Einrichtung/Kontrolle (2 h × 60 €)120,00 €
Summe80,00 €220,00 €

Dem stehen im Verlustfall gegenüber: Rekonstruktion einer NKA aus Belegen (ca. 20 h pro Jahr × 10 Jahre = 200 h), Ersatzbescheinigungen von Banken/Handwerkern (30–150 € je Anfrage), Schätzungsbescheid des Finanzamts mit häufig 10–20 % Mehrsteuer. Der Break-even eines guten Backups liegt bei einem einzigen Beleg, der gerettet wird.

Cloud oder lokal — die ehrliche Antwort

  • Rein lokal: günstig, ransomware-anfällig, Katastrophenrisiko.
  • Rein Cloud: bequem, DSGVO-Prüfung nötig, Ausfall des Anbieters denkbar.
  • Hybrid (empfohlen): lokal für Geschwindigkeit, Cloud für Katastrophenschutz.
  • Vermieter-Software mit eingebautem Backup: einfachste Lösung, aber Anbieter-Wechsel absichern.
  • Wichtig immer: Export-Recht auf offene Formate (CSV, PDF), keine Datenklüfte.

Rentprime speichert deine Daten verschlüsselt in einem europäischen Rechenzentrum und legt zweimal wöchentlich verschlüsselte Backups an; auf Wunsch exportierst du zusätzlich einen Vollausdruck deiner Objekte, Verträge und Belege als eigenes Archiv — dein Zweitmedium außerhalb des Anbieters.

Typische Fehler, die du dir sparen kannst

  1. Backup nie getestet — im Ernstfall stellt sich heraus, dass der Restore nicht funktioniert.
  2. Externe Platte dauerhaft angeschlossen — Ransomware verschlüsselt sie mit.
  3. Cloud ohne Verschlüsselung — Datenschutzverstoß bei Mieterdaten.
  4. Kein Passwort-Manager — Zugangsdaten im Word-Dokument namens „passwoerter.docx“.
  5. Papier-Belege nicht digitalisiert — im Kartondtatsächlich verschwunden.
  6. Keine Notfall-Kontakt-Liste (Handwerker, Steuerberater, Bank) offline zur Hand.

Restore-Test: Der einzige, der zählt

Ein Backup ist erst gut, wenn es zurückgespielt ist. Zweimal im Jahr solltest du testen: Nimm einen zufälligen Beleg aus dem Jahr 2023, lösche ihn im aktiven Ordner, stelle ihn aus dem Backup her — Zeitmessung, Vollständigkeit, Prüfsumme. Wer das nie geübt hat, merkt im Ernstfall, dass der Restore-Prozess undokumentiert, langsam oder unvollständig ist.

Der Restore-Test dokumentiert zugleich, dass dein Backup GoBD-konform funktioniert. Bei einer Betriebsprüfung ist das keine Formalie — es ist der Unterschied zwischen einer akzeptierten und einer verworfenen Buchhaltung.

Notfall-Ordner: Was du offline brauchst

  • Ausdruck der aktuellen Mietverträge (Sicherheit bei Softwareausfall).
  • Bankdaten und IBAN-Übersicht, Passwort-Manager-Notfallzugang.
  • Steuerberater-Kontakt, Rechtsanwalt-Kontakt, Versicherungs-Notrufnummer.
  • Grundbuchauszüge und Kaufverträge in Papierkopie an einem zweiten Ort.
  • Notfall-Handy mit Zugang zu SMS-TAN (nicht am selben Gerät wie die Software).

Der Notfall-Ordner ist kein Backup, sondern ein Rettungskoffer. Zwanzig Blatt Papier, die im Feuer- oder Diebstahlfall die ersten 72 Stunden retten — bis das eigentliche Backup wieder verfügbar ist.

Häufige Fragen

Wie lange muss ich Mietunterlagen aufbewahren?

Steuerlich relevante Belege 10 Jahre (§ 147 Abs. 3 AO). Mietverträge selbst bewahrst du bis mindestens 3 Jahre nach Vertragsende auf (Verjährungsfrist § 195 BGB), oft länger wegen späterer Ansprüche. Sicher fährst du mit 10 Jahren durchgängig.

Reicht ein einfacher USB-Stick als Backup?

Nein. USB-Sticks sind für Transport gedacht, nicht für Langzeitspeicherung. Zellen verlieren nach 3–5 Jahren ihre Ladung. Zumindest ergänzt durch ein zweites Medium — externe SSD und/oder Cloud.

Was zählt DSGVO-technisch bei einem Backup?

Verschlüsselung (mindestens AES-256), Zugriffsbeschränkung, Löschkonzept nach Ablauf der Aufbewahrungsfristen. Cloud-Anbieter sollte einen Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV, Art. 28 DSGVO) anbieten und Serverstandort in der EU haben.

Muss ich ein Backup-Konzept schriftlich haben?

Für gewerbliche Vermieter ja (GoBD), für Privatvermieter praktisch sinnvoll, rechtlich nicht zwingend. Ein einseitiges Dokument mit den drei Kopien, Zyklus und Restore-Verantwortlichem reicht als „Verfahrensdokumentation light“.

Ist ein NAS zu Hause ein vollwertiges Backup?

Ein NAS ist ein zweites Medium, aber am selben Ort. Es schützt vor Festplattenausfall, nicht vor Brand oder Diebstahl. Ergänzt um eine Kopie außer Haus (Cloud oder externe Platte im Bankschließfach) ist es dann 3-2-1-konform.

Muss ich Mieter über meine Datenspeicherung informieren?

Ja, im Rahmen der DSGVO-Informationspflicht (Art. 13 DSGVO): Zweck der Verarbeitung, Speicherdauer, Rechtsgrundlage (§ 21 EStG, § 147 AO). Ein kurzer Datenschutzhinweis im Mietvertrag reicht üblicherweise.

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