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Ratgeber · 5 min Lesezeit

Niederschlagswassergebühr umlegen — die gesplittete Abwassergebühr richtig verteilen.

Fast alle Kommunen rechnen Abwasser heute gesplittet ab: Schmutzwasser nach Verbrauch, Niederschlagswasser nach versiegelter Fläche. Beides ist umlagefähig — aber nicht zwingend nach demselben Schlüssel.

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Was ist die Niederschlagswassergebühr?

Bei der gesplitteten Abwassergebühr berechnet die Kommune zwei Posten getrennt: die Schmutzwassergebühr nach dem bezogenen Frischwasser und die Niederschlagswassergebühr nach der versiegelten Grundstücksfläche, von der Regen in die Kanalisation läuft — Dach, gepflasterter Hof, Zufahrt. Je mehr Fläche versiegelt ist, desto höher die Gebühr.

Ist die Niederschlagswassergebühr umlagefähig?

Ja — sie gehört zu den Kosten der Entwässerung nach §2 Nr. 3 BetrKV, genau wie die Schmutzwassergebühr und die Kosten des Betriebs einer Entwässerungspumpe. Das gilt unabhängig davon, dass kein Mieter das Regenwasser „verbraucht": Die Gebühr ist eine laufende Kosten des Grundstücksbetriebs und damit Betriebskosten.

Der richtige Verteilerschlüssel

Hier liegt die Besonderheit: Die Schmutzwassergebühr hängt am Wasserverbrauch und wird sinnvoll nach Verbrauch verteilt, wenn Wohnungszähler existieren. Die Niederschlagswassergebühr hat mit dem Verbrauch nichts zu tun — sie verteilst du nach Wohnfläche (§556a Abs. 1 BGB). Weist der Gebührenbescheid beide Posten getrennt aus, darfst du also zwei Schlüssel verwenden; das ist die sauberste Lösung.

Zulässig ist auch, die gesamte Entwässerung einheitlich nach dem im Vertrag vereinbarten Schlüssel zu verteilen — wichtig ist nur Konsistenz: einmal gewählt, jedes Jahr gleich.

Zisterne, Versickerung und Gebührenminderung

Viele Kommunen reduzieren die Gebühr, wenn Regenwasser auf dem Grundstück versickert oder in einer Zisterne genutzt wird. Solche Minderungen kommen den Mietern automatisch zugute, weil nur die tatsächlich gezahlte Gebühr umlagefähig ist. Die Baukosten von Zisterne oder Versickerungsanlage sind dagegen Herstellungskosten — nicht umlagefähig.

Nicht umlagefähig und typische Fehler

Kanalreparaturen, die Dichtheitsprüfung der Grundleitung und Anschlusskosten sind Instandhaltung bzw. einmalige Kosten und bleiben beim Vermieter. Die häufigsten Fehler:

  • Niederschlagswasser nach Wasserverbrauch verteilt — sachwidrig und angreifbar
  • Kanalreparatur oder Dichtheitsprüfung als „Entwässerung" umgelegt
  • Gebührenminderung durch Versickerung nicht weitergegeben
  • Verteilerschlüssel jährlich gewechselt statt konsistent angewendet

Rechenbeispiel: gesplittete Abwassergebühr

Bei der gesplitteten Abwassergebühr zahlst du getrennt für Schmutzwasser (nach Frischwasserverbrauch) und Niederschlagswasser (nach versiegelter Fläche). Beispiel: 480 m² versiegelte Fläche — Dach, Hof, Zufahrt — × 0,85 €/m² = 408 € Niederschlagswassergebühr im Jahr. Dieser Betrag ist nach §2 Nr. 2 BetrKV („Kosten der Entwässerung") voll umlagefähig.

Verteilt wird mangels Verbrauchsbezug nach Wohnfläche: Bei 400 m² Gesamtwohnfläche zahlt eine 80-m²-Wohnung 20 Prozent, also 81,60 €. Weise die Position getrennt vom Schmutzwasser aus — beide stammen zwar vom selben Versorger, haben aber unterschiedliche Berechnungsgrundlagen, und der Mieter muss die Rechenkette nachvollziehen können.

Gebühr senken: Entsiegelung und Gründach

Viele Kommunen reduzieren die Gebühr für begrünte Dächer, versickerungsfähige Pflaster oder Zisternen um 30 bis 70 Prozent der angerechneten Fläche. Eine Entsiegelung senkt also dauerhaft die Nebenkosten deiner Mieter — ein echtes Argument bei der Neuvermietung. Der Antrag läuft über das kommunale Abgabenamt; die geänderte Fläche gilt ab dem Folgebescheid. Die Antragsgebühr selbst ist allerdings Verwaltungsaufwand und nicht umlagefähig.

So rechnest du die Entwässerung mit Rentprime ab

In Rentprime legst du Schmutz- und Niederschlagswasser als getrennte Kostenarten mit jeweils eigenem Schlüssel an — Verbrauch für das eine, Wohnfläche für das andere. Die Beleg-KI liest den Gebührenbescheid aus, die Abrechnung weist beide Posten transparent aus. Ab 15,90 € im Monat für bis zu 5 Einheiten.

Häufige Fragen

Ist die Niederschlagswassergebühr umlagefähig?

Ja, als Kosten der Entwässerung nach §2 Nr. 3 BetrKV — obwohl sie nicht vom Verbrauch der Mieter abhängt, ist sie eine laufende Betriebskosten-Position des Grundstücks.

Nach welchem Schlüssel verteile ich Niederschlagswasser?

Sinnvoll ist die Wohnfläche (§556a Abs. 1 BGB), da die Gebühr flächen- und nicht verbrauchsbezogen ist. Die Schmutzwassergebühr kann daneben nach Wasserverbrauch verteilt werden.

Was passiert, wenn die Kommune die Gebühr wegen Versickerung senkt?

Die Minderung kommt den Mietern automatisch zugute — umlagefähig ist nur die tatsächlich gezahlte Gebühr des Abrechnungsjahres.

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