Zum Hauptinhalt springen
Ratgeber · 6 min Lesezeit

Mieterselbstauskunft: diese Fragen darfst du stellen — und diese nicht.

Die Selbstauskunft ist dein wichtigstes Instrument bei der Mieterauswahl — aber nicht jede Frage ist erlaubt. Was die DSGVO zulässt, wann du fragen darfst und welche Folgen falsche Angaben haben.

Zahlungsmittel erforderlich · 0 € in den ersten 7 Tagen · jederzeit kündbar

Wozu dient die Mieterselbstauskunft?

Bevor du einen Mietvertrag über Jahre eingehst, willst du wissen, mit wem du es zu tun hast: Kann sich der Bewerber die Miete leisten, wie viele Personen ziehen ein, gab es früher Mietschulden? Die Selbstauskunft bündelt diese Angaben in einem Formular, das der Interessent freiwillig ausfüllt. Niemand ist verpflichtet, sie abzugeben — aber ohne Auskunft wirst du in der Praxis kaum jemandem den Zuschlag geben.

Rechtlich bewegst du dich dabei im Rahmen der DSGVO: Du darfst nur Daten erheben, die für die Vermietungsentscheidung erforderlich sind. Jede Frage braucht ein berechtigtes Interesse — und dieses Interesse hängt davon ab, in welcher Phase des Bewerbungsprozesses du dich befindest.

Wann darfst du welche Fragen stellen?

Die Datenschutzaufsichtsbehörden unterscheiden drei Stufen. Bei der Besichtigung darfst du nur Basisdaten erfragen: Name und Kontaktdaten, mehr nicht. Erst wenn der Interessent ernsthaftes Anmietinteresse zeigt — also die Wohnung tatsächlich nehmen will —, sind Fragen zu Einkommen, Beruf und Haushaltsgröße zulässig. Bonitätsnachweise wie eine SCHUFA-Auskunft darfst du erst unmittelbar vor Vertragsabschluss verlangen, wenn der Bewerber in der engeren Auswahl steht.

Praktisch heißt das: Verteile die Selbstauskunft nicht an alle 40 Besichtigungsteilnehmer, sondern nur an die Interessenten, die die Wohnung ernsthaft wollen. Das spart dir auch die Pflicht, dutzende Datensätze später DSGVO-konform zu löschen.

Zulässige Fragen in der Selbstauskunft

Zulässig ist alles, was dein Mietausfall- und Nutzungsrisiko direkt betrifft. Nach gefestigter Auffassung der Aufsichtsbehörden und der Rechtsprechung gehören dazu:

  • Name, Anschrift, Geburtsdatum, Kontaktdaten
  • Anzahl und Alter der einziehenden Personen
  • Beruf, Arbeitgeber und Beschäftigungsverhältnis
  • Höhe des Nettoeinkommens (bezogen auf alle Mieter zusammen)
  • Laufende Verbraucherinsolvenz oder Abgabe der Vermögensauskunft
  • Mietrückstände aus früheren Mietverhältnissen und Räumungstitel
  • Haustiere, soweit nicht Kleintiere
  • Beabsichtigte gewerbliche Nutzung der Wohnung

Unzulässige Fragen — hier gilt das Recht zur Lüge

Fragen ohne Bezug zum Mietverhältnis sind unzulässig — und der Bewerber darf sie folgenlos falsch beantworten. Eine Kündigung oder Anfechtung wegen einer Lüge auf eine unzulässige Frage scheidet aus. Tabu sind insbesondere: Schwangerschaft und Familienplanung, Religionszugehörigkeit, Partei- oder Gewerkschaftsmitgliedschaft, ethnische Herkunft, sexuelle Orientierung, Krankheiten und Behinderungen sowie Vorstrafen ohne Mietbezug.

Auch Details wie Hobbys, Musikinstrumente im Detail oder der Grund des Umzugs beim bisherigen Vermieter sind heikel. Als Faustregel gilt: Was dein Ausfallrisiko nicht messbar berührt, geht dich nichts an. Zusätzlich greift das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz — Fragen, die auf eine Benachteiligung etwa wegen Herkunft oder Religion hindeuten, können Entschädigungsansprüche auslösen.

Falsche Angaben bei zulässigen Fragen: deine Rechte

Anders sieht es aus, wenn der Mieter bei einer zulässigen Frage lügt — etwa Mietschulden verschweigt oder ein deutlich höheres Einkommen angibt. Dann kannst du den Mietvertrag wegen arglistiger Täuschung anfechten oder, je nach Schwere, außerordentlich kündigen (§543 BGB). Wichtig ist, dass du die falsche Angabe beweisen kannst — deshalb sollte die Selbstauskunft schriftlich vorliegen und vom Bewerber unterschrieben sein.

DSGVO: Aufbewahren und Löschen der Daten

Mit den Daten abgelehnter Bewerber darfst du nichts weiter anfangen: Sobald die Wohnung vergeben ist, sind ihre Selbstauskünfte zu löschen — üblich ist eine kurze Aufbewahrung von wenigen Monaten, falls ein abgelehnter Bewerber Ansprüche nach dem AGG geltend macht. Die Unterlagen deines neuen Mieters darfst du dagegen für die Dauer des Mietverhältnisses aufbewahren, soweit sie relevant bleiben. Informiere Bewerber transparent, wofür du die Daten nutzt — ein kurzer Datenschutzhinweis auf dem Formular genügt.

Selbstauskunft und Unterlagen sauber organisieren

In der Praxis scheitert Ordnung selten am Willen, sondern am System: Selbstauskünfte in der Mail, Gehaltsnachweise auf dem Handy, der Vertrag im Ordner. In Rentprime legst du Mieter mit allen Stammdaten und Dokumenten strukturiert an, das Mieterportal dokumentiert Zustellungen, und Fristen-Erinnerungen behalten offene Punkte im Blick — so bleibt vom Bewerbungsprozess bis zum laufenden Mietverhältnis alles an einem Ort.

Häufige Fragen

Ist eine Mieterselbstauskunft Pflicht?

Nein, kein Bewerber muss sie ausfüllen. In der Praxis ist sie aber Standard: Ohne Selbstauskunft wirst du als Vermieter kaum eine fundierte Auswahl treffen können.

Darf ich in der Selbstauskunft nach dem Einkommen fragen?

Ja — die Frage nach dem Nettoeinkommen ist zulässig, sobald der Interessent ernsthaftes Anmietinteresse zeigt. Belege wie Gehaltsnachweise darfst du erst kurz vor Vertragsabschluss verlangen.

Darf der Bewerber bei unzulässigen Fragen lügen?

Ja. Bei unzulässigen Fragen — etwa nach Schwangerschaft oder Religion — besteht ein Recht zur Lüge. Eine falsche Antwort darauf berechtigt weder zur Anfechtung noch zur Kündigung.

Wie lange darf ich Selbstauskünfte abgelehnter Bewerber aufbewahren?

Nur kurz — nach Vergabe der Wohnung sind die Daten zu löschen. Wenige Monate Aufbewahrung gelten wegen möglicher AGG-Ansprüche als vertretbar, danach müssen die Unterlagen weg.

Nebenkostenabrechnung in 10 Minuten statt 3 Stunden
Zahlungsmittel erforderlich · 0 € in den ersten 7 Tagen · jederzeit kündbar

Probier es einfach aus.

Wenn dir Rentprime nicht zwei Wochenenden im Jahr spart, kündigst du mit einem Klick.

Wir verwenden Cookies und ähnliche Technologien, damit unsere Website funktioniert und damit wir verstehen, wie sie genutzt wird. Notwendige Cookies sind immer aktiv. Andere Kategorien aktivierst du nur, wenn du möchtest.