Zum Hauptinhalt springen
Ratgeber · 8 min Lesezeit

Gewerbemietvertrag: die wichtigsten Unterschiede zum Wohnraum.

Beim Gewerbemietvertrag greift der soziale Mieterschutz des Wohnraumrechts nicht — dafür sind fast alle Klauseln verhandelbar. Die zehn wichtigsten Unterschiede und wo die Fallen liegen.

Zahlungsmittel erforderlich · 0 € in den ersten 7 Tagen · jederzeit kündbar
Die kurze Antwort

Ein Gewerbemietvertrag unterliegt den §§ 578 ff. BGB, aber nicht dem sozialen Mieterschutz des Wohnraummietrechts. Wichtige Unterschiede: freie Vertragsgestaltung, Umsatzsteuer-Option nach § 9 UStG, Konkurrenzschutz nur bei Vereinbarung, Schriftform-Falle nach § 550 BGB, deutlich weitergehende Umlegung der Betriebskosten, keine Mietpreisbremse und häufig zehn Jahre Vertragslaufzeit.

Warum Gewerbe anders läuft

Bei Wohnraum schützt das Gesetz den Mieter als schwächere Partei: Kündigungsschutz, Kappungsgrenze, Mietpreisbremse, Betriebskosten nach § 2 BetrKV. Beim Gewerbe geht der Gesetzgeber von zwei gleich starken Unternehmern aus — es gilt weitgehend Vertragsfreiheit.

Das heißt für dich als Vermieter: Du kannst mehr regeln, musst aber auch mehr regeln. Was nicht im Vertrag steht, wird im Streitfall nach BGB ausgelegt — und das kostet Zeit und Anwaltsgebühren.

Die 10 wichtigsten Unterschiede

ThemaWohnraumGewerbe
KündigungsschutzVermieter braucht Grund (§ 573)ordentliche Kündigung ohne Grund möglich
Mietpreisbremsegreift in Spanngebietengilt nicht
Betriebskostennur § 2 BetrKV umlegbarweitgehend frei umlegbar bei klarer Vereinbarung
Vertragslaufzeitmeist unbefristetoft 5–10 Jahre fest
Schriftformempfohlen, § 550 BGBzwingend > 1 Jahr, sonst § 550 BGB
Umsatzsteuernicht relevantOption nach § 9 UStG möglich
Konkurrenzschutzkein Themanur bei ausdrücklicher Vereinbarung
Instandhaltungmeist Vermieterweitgehend auf Mieter übertragbar
Mieterhöhungnach § 558 BGBnur bei Vereinbarung (Staffel, Index, Wertsicherung)
Kautionmax. 3 Kaltmieten (§ 551)frei verhandelbar, oft 3–6 Kaltmieten

Die Schriftform-Falle nach § 550 BGB

Wird ein Gewerbemietvertrag für länger als ein Jahr geschlossen und nicht vollständig schriftlich abgeschlossen, gilt er als unbefristet — jede Partei kann mit gesetzlicher Frist kündigen. Häufigster Fehler: Nachträge (Mieterhöhung, Verlängerung, Änderung einer Fläche) werden per E-Mail geregelt, nicht als Nachtrag zum Ursprungsvertrag.

Jeder Nachtrag zum Vertrag muss von denselben Parteien unterschrieben werden wie der Hauptvertrag und Bezug auf ihn nehmen. Sonst kippt die feste Laufzeit — für einen 10-Jahres-Vertrag kann das den Verlust der Restlaufzeit bedeuten.

Umsatzsteuer-Option nach § 9 UStG

Vermietung ist grundsätzlich umsatzsteuerfrei (§ 4 Nr. 12 UStG). Bei Gewerbe kannst du zur Umsatzsteuer optieren, wenn der Mieter selbst voll vorsteuerabzugsberechtigt ist. Vorteil: Du kannst die Umsatzsteuer aus Renovierungen und Anschaffungen als Vorsteuer geltend machen.

  1. Voraussetzung: Mieter nutzt die Flächen ausschließlich für steuerpflichtige Umsätze.
  2. Ausübung: Option gegenüber dem Finanzamt und Ausweis der USt. in der Miete.
  3. Miete + 19 % USt.: bei 2.000 € Kaltmiete zusätzlich 380 € USt.
  4. Bindung: 10 Jahre nach § 15a UStG bei Vorsteuerkorrektur.
  5. Für Vermietung an Ärzte, Banken, Versicherungen: Option meist nicht möglich (kein Vorsteuerabzug).

Betriebskosten und Nebenkosten

Beim Gewerbe darfst du deutlich mehr auf den Mieter umlegen — vorausgesetzt, du regelst es sauber im Vertrag. Üblich sind neben den klassischen Positionen aus § 2 BetrKV auch:

  • Verwaltungskosten (bei Wohnraum tabu, bei Gewerbe umlegbar).
  • Instandhaltung/Reparaturen an Dach und Fach (mit Deckelung, oft 6–8 % der Nettomiete).
  • Center-Kosten in Einkaufszentren (Werbegemeinschaft, gemeinsame Beleuchtung).
  • Wachdienst, Reinigung außerhalb der Geschäftszeiten.

Damit die Umlage hält, muss der Vertrag entweder eine Liste enthalten oder auf einen konkreten Katalog verweisen (z. B. „alle umlegbaren Kosten gemäß § 2 BetrKV zzgl. Verwaltung und Instandhaltung mit einer Obergrenze von 6 % der Jahresnettomiete"). Wer mehrere Gewerbeeinheiten in einer Wirtschaftseinheit abrechnet, sollte den Vorwegabzug für die Wohneinheiten mitregeln — sonst wird die Abrechnung angreifbar. In Rentprime kannst du eine Wirtschaftseinheit mit gemischten Nutzungsarten hinterlegen und die Vorwegabzüge automatisch anwenden.

Konkurrenzschutz und Betriebspflicht

Konkurrenzschutz schuldet der Vermieter nur, wenn der Vertrag es ausdrücklich regelt. Fehlt die Klausel, darfst du die Nachbarfläche an ein Konkurrenz-Ladengeschäft vermieten — bis zur Grenze des Rechtsmissbrauchs.

Betriebspflicht verpflichtet den Mieter, die Fläche zu bestimmten Zeiten zu bewirtschaften (typisch in Einkaufszentren). Ohne Klausel darf der Mieter das Geschäft schließen, solange er Miete zahlt.

Laufzeit und Verlängerungsoption

Bei Gewerbemietverträgen sind feste Laufzeiten von fünf oder zehn Jahren üblich, oft kombiniert mit Verlängerungsoptionen. Für dich als Vermieter zählt:

  • Feste Laufzeit = Planungssicherheit für beide Seiten, aber du kannst 10 Jahre lang nicht kündigen — auch nicht bei Eigenbedarf.
  • Verlängerungsoption zugunsten des Mieters: Der Mieter darf den Vertrag verlängern (typisch: 5 + 5 Jahre). Für dich bedeutet das bis zu 15 Jahre Bindung, wenn er zieht.
  • Verlängerungsoption zugunsten beider: fairere Konstruktion, in der Praxis aber selten.
  • Automatische Verlängerung: Vertrag verlängert sich um x Jahre, wenn nicht mit Frist gekündigt wird. Fehler bei der Kündigungsfrist führt oft zu ungewollter Verlängerung.

Wertsicherungsklauseln (Anpassung an VPI oder einen anderen Index) sind bei Gewerbe der Standard-Weg zur Mieterhöhung. Sie sind nach § 3 PrKG genehmigungsfrei, wenn die Vertragslaufzeit mindestens 10 Jahre beträgt oder der Mieter das Recht hat, den Vertrag bis auf 10 Jahre zu verlängern.

Häufige Fragen

Welche Rechtsgrundlage gilt für Gewerbemiete?

Die §§ 535–580a BGB, davon speziell die §§ 578 ff. BGB. Der soziale Wohnraum-Mieterschutz (§§ 549–577a BGB) greift nicht. Deshalb sind fast alle Bedingungen frei verhandelbar.

Muss ein Gewerbemietvertrag schriftlich sein?

Nur wenn er länger als ein Jahr laufen soll — sonst greift § 550 BGB und der Vertrag gilt als unbefristet. Praktisch wird jeder Gewerbemietvertrag schriftlich geschlossen, weil sonst Kaution, Umsatzsteuer-Option und Betriebskostenumlage nicht sauber regelbar sind.

Wie hoch darf die Gewerbe-Kaution sein?

Anders als beim Wohnraum gibt es keine gesetzliche Obergrenze. Üblich sind drei bis sechs Netto-Monatsmieten, in AGBs nach BGH-Rechtsprechung nicht mehr als sechs. Barzahlung oder Bankbürgschaft sind beide zulässig.

Gilt die Mietpreisbremse bei Gewerbe?

Nein. Mietpreisbremse und Kappungsgrenze sind reine Wohnraum-Regeln. Bei Gewerbe wird die Miete frei verhandelt; Erhöhungen erfolgen über Staffelmiete, Indexmiete oder Wertsicherungsklauseln.

Wann greift § 550 BGB bei Gewerbemietverträgen?

Immer dann, wenn ein Vertrag für mehr als ein Jahr geschlossen wird und die Schriftform nicht gewahrt ist. Auch spätere Nachträge unterliegen der Schriftform. Wird sie verletzt, gilt der Vertrag als unbefristet — jede Partei kann mit gesetzlicher Frist (meist 6 Monate zum Quartalsende) kündigen.

Nebenkostenabrechnung in 10 Minuten statt 3 Stunden
Zahlungsmittel erforderlich · 0 € in den ersten 7 Tagen · jederzeit kündbar

Probier es einfach aus.

Wenn dir Rentprime nicht zwei Wochenenden im Jahr spart, kündigst du mit einem Klick.

Wir verwenden Cookies und ähnliche Technologien, damit unsere Website funktioniert und damit wir verstehen, wie sie genutzt wird. Notwendige Cookies sind immer aktiv. Andere Kategorien aktivierst du nur, wenn du möchtest.