Zum Hauptinhalt springen
Ratgeber · 7 min Lesezeit

Fernablesbare Zähler: die Frist läuft Ende 2026 ab — das musst du jetzt tun.

Bis zum 31. Dezember 2026 müssen alle Heizkostenverteiler und Zähler fernablesbar sein. Dazu kommt die monatliche Verbrauchsinformation nach §6a HKVO — wer beides ignoriert, riskiert Kürzungen.

Zahlungsmittel erforderlich · 0 € in den ersten 7 Tagen · jederzeit kündbar

Was seit wann gilt

Die HKVO-Novelle hat die Verbrauchserfassung digitalisiert: Seit dem 1. Dezember 2021 dürfen nur noch fernablesbare Heizkostenverteiler, Wärmemengenzähler und Warmwasserzähler neu installiert werden (§5 HKVO). Für Bestandsgeräte läuft die Nachrüstfrist: Bis zum 31. Dezember 2026 müssen sie fernablesbar nachgerüstet oder ersetzt sein.

2026 ist also das Jahr der letzten Chance. Hängen in deinem Haus noch Verdunster oder nicht funkende elektronische Geräte, gehört der Austausch auf deine Liste — die Messdienste haben zum Fristende volle Auftragsbücher.

Was „fernablesbar" konkret heißt

Fernablesbar ist ein Gerät, wenn es ohne Zutritt zur Wohnung abgelesen werden kann. In der Praxis sind das Funkgeräte: Entweder liest ein Ableser die Werte im Vorbeigehen aus (Walk-by), oder ein Gateway im Haus sammelt die Daten automatisch und übermittelt sie an den Abrechnungsdienst. Der jährliche Ablesetermin mit Terminabsprache und Wohnungszutritt entfällt komplett.

Wichtig bei der Gerätewahl ist die Interoperabilität: Neu installierte Geräte müssen so beschaffen sein, dass auch ein anderer Messdienst sie auslesen kann. Das schützt dich davor, beim Anbieterwechsel die komplette Gerätetechnik erneut zu bezahlen — lass dir die Interoperabilität vom Messdienst schriftlich bestätigen.

Die monatliche Verbrauchsinformation nach §6a HKVO

Sobald fernablesbare Geräte installiert sind, greift die zweite Pflicht: Du musst deinen Mietern während der Nutzung monatlich Verbrauchsinformationen mitteilen (§6a HKVO). Dazu gehören der Verbrauch des Vormonats, ein Vergleich zum Vorjahresmonat und ein Vergleich mit einem Durchschnittsnutzer derselben Kategorie.

Die Mitteilung darf digital erfolgen — per E-Mail, App oder Portal — und muss den Mieter aktiv erreichen oder für ihn abrufbar sein. In der Praxis übernehmen das die Messdienste über ihre Mieterportale; als Vermieter bleibst du aber verantwortlich, dass die Information tatsächlich ankommt.

Was bei Verstößen droht

Die HKVO gibt Mietern ein gestaffeltes Kürzungsrecht (§12 HKVO): Wird gar nicht verbrauchsabhängig abgerechnet, dürfen sie ihren Heizkostenanteil um 15 Prozent kürzen. Verstößt du gegen die Pflicht zur fernablesbaren Ausstattung oder lieferst die Verbrauchsinformationen nach §6a nicht, kommt ein Kürzungsrecht von 3 Prozent hinzu — pro Verstoß. Bei mehreren Wohnungen über mehrere Jahre summiert sich das spürbar.

Wer zahlt die Umrüstung?

Die laufenden Kosten der neuen Technik — Gerätemiete, Funkauslesung, Abrechnung — sind nach §7 Abs. 2 HKVO umlagefähige Heizkosten. Die einmalige Anschaffung gekaufter Geräte ist dagegen keine Betriebskostenposition; deshalb mieten die meisten Vermieter die Geräte beim Messdienst und legen die Jahresmiete um. Vergleiche vor der Umrüstung mehrere Angebote — die Konditionen der Messdienste unterscheiden sich deutlich.

Dein Fahrplan bis zum 31. Dezember 2026

  • Bestandsaufnahme: Welche Geräte hängen im Haus, welche sind schon fernablesbar?
  • Angebote von mindestens zwei Messdiensten einholen, Interoperabilität schriftlich zusichern lassen
  • Austauschtermin vor der Heizperiode legen — mitten im Winter fehlen sonst Ablesewerte
  • Mieter informieren: kurzer Aushang oder Brief zu Gerätetausch und künftiger Funkablesung
  • Monatliche Verbrauchsinfo organisieren: Portal des Messdiensts einrichten oder eigenen Versand aufsetzen

Die Pflicht hat auch Vorteile

So lästig die Umrüstung wirkt — im Alltag profitierst du selbst am meisten: Die jährliche Terminkoordination für die Ablesung entfällt, Leerstands- und Urlaubswohnungen sind kein Problem mehr, und beim Mieterwechsel liegt der Zwischenstand automatisch vor, statt dass du eine kostenpflichtige Zwischenablesung beauftragen musst. Viele Funksysteme melden zudem Gerätefehler sofort statt erst beim Ablesetermin — Ausfälle fallen auf, bevor sie ein ganzes Abrechnungsjahr ruinieren und du nach §9a HKVO schätzen musst.

Datenschutz nicht vergessen

Funkende Zähler erzeugen personenbeziehbare Verbrauchsdaten. Die Verarbeitung für Abrechnung und Verbrauchsinformation ist zulässig, aber du solltest die Datenflüsse kennen: Wer liest aus, wo liegen die Daten, wie lange werden sie gespeichert? Seriöse Messdienste liefern dazu eine DSGVO-Dokumentation — heb sie zu deinen Unterlagen, das erspart Diskussionen mit datensensiblen Mietern.

Abrechnung und Fristen im Griff behalten

Rentprime erinnert dich an die relevanten Fristen und erstellt die Heizkostenabrechnung nach HKVO aus den Ablesewerten — egal ob sie vom Messdienst kommen oder du sie selbst einträgst. So stellst du sicher, dass nach der Umrüstung auch die Abrechnung formal sauber bleibt und kein Kürzungsrecht entsteht. Ab 15,90 € im Monat für bis zu 5 Einheiten.

Häufige Fragen

Bis wann müssen Zähler fernablesbar sein?

Bestehende Heizkostenverteiler und Zähler müssen bis zum 31. Dezember 2026 fernablesbar nachgerüstet oder ersetzt werden. Neuinstallationen dürfen schon seit Dezember 2021 nur noch fernablesbar erfolgen.

Was muss die monatliche Verbrauchsinformation enthalten?

Nach §6a HKVO mindestens den Verbrauch des Vormonats, einen Vergleich zum selben Monat des Vorjahres und einen Vergleich mit einem normierten Durchschnittsnutzer. Die Mitteilung darf digital erfolgen.

Was passiert, wenn ich die Frist verpasse?

Der Mieter erhält ein Kürzungsrecht von 3 Prozent auf seinen Heizkostenanteil wegen fehlender fernablesbarer Ausstattung — zusätzlich zum 3-Prozent-Kürzungsrecht, wenn auch die Verbrauchsinformationen nach §6a fehlen.

Sind die Kosten der Funkzähler umlagefähig?

Die laufenden Kosten — Gerätemiete, Ablesung, Abrechnung — sind nach §7 Abs. 2 HKVO umlagefähig. Der einmalige Kaufpreis gekaufter Geräte ist es nicht, weshalb Miete beim Messdienst verbreitet ist.

Nebenkostenabrechnung in 10 Minuten statt 3 Stunden
Zahlungsmittel erforderlich · 0 € in den ersten 7 Tagen · jederzeit kündbar

Probier es einfach aus.

Wenn dir Rentprime nicht zwei Wochenenden im Jahr spart, kündigst du mit einem Klick.

Wir verwenden Cookies und ähnliche Technologien, damit unsere Website funktioniert und damit wir verstehen, wie sie genutzt wird. Notwendige Cookies sind immer aktiv. Andere Kategorien aktivierst du nur, wenn du möchtest.